KfW-Schnellkredite für den Mittelstand
Für Anschaffungen und laufende Kosten können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen.

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  • KfW-Schnellkredite für den Mittelstand
  • Desinfektion: Mittel und Arbeiten abrechnen mit Praxisbeispiel
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Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 Prozent abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht die Chance deutlich, eine Kreditzusage von der Hausbank zu erhalten.

Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, soll ein „Sofortkredit“ mit folgenden Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu drei Monatsumsätzen des Jahresumsatzes 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3 Prozent mit Laufzeit 10 Jahre
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.

 

Die Bundesregierung fordert von allen Kfz-Betrieben zu den ohnehin durch den Gesetzgeber geforderten Maßnahmen zum Schutz der eigenen Mitarbeiter und den Fahrzeugnutzern zusätzliche Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Kfz-Betriebe können daher bei Versicherungen die Desinfektion abrechnen. Das gilt etwa bei Windschutzscheibenreparaturen, Marderschaden sowie bei sämtlichen Unfallschäden. Daher wird empfohlen, die Durchführung zu dokumentieren und den gemessenen Aufwand in Zeit und Material zu Erfassen und mit einer gesonderten „Freien“- oder „Nichtstandard-Position“ abzurechnen. Optional können in den Ersatzteilauflistungen die benötigten Materialien wie Schutzkleidung und Desinfektionsmittel aufgeführt und abgerechnet werden.

Ein Betrieb war so nett und hat uns seine Kalkulation für die zusätzlichen Schutzmaßnahmen zur Verfügung gestellt:

  • Der Betrieb berechnet eine Stunde (119 € netto) für die Desinfektion vor und nach der Reparatur (Lenkrad, Schlüssel etc. desinfizieren)
  • Dazu Desinfektionsmittel 8,95 € netto und eine Hygieneartikelpauschale von 10 € netto. Die Pauschale umfasst Einweghandschuhe, Schutzmasken, Sitzbezüge etc.

Hier stehen die zusätzlichen Aufwendungen, die der Vermeidung von Ansteckungen mit dem Virus dienen oder dessen Weiterverbreitung entgegenwirken können. Das Tragen von Schutzhandschuhen (ggf. Schutzmasken und Schutzkleidung) ist dabei prinzipiell zu empfehlen. Hierzu gehören unter anderem:

  • Vor der Inaugenscheinnahme und/oder dem Inbetriebnehmen des Kundenfahrzeuges Zündschlüssel, Türgriffe und Mulden abwaschen (Desinfektionsmittel oder Seifenwasser) und desinfizieren.
  • Lenkrad, Sitze, Schaltknauf, Handbremshebel (oder Schalter) usw. desinfizieren, ggf. vorab mit Desinfektionsmittel oder Seifenwasser reinigen. Dies betrifft gleichfalls alle anderen Fahrzeugteile, mit denen der Mitarbeiter im Zuge seiner Arbeiten in Berührung kommen kann.
  • Miet- und Ersatzfahrzeuge vor und nach der Nutzung durch den Kunden mit den gleichen Maßnahmen wie das Kundenfahrzeug reinigen und desinfizieren.
  • Auch beim Umgang mit angelieferten Ersatz-/Neuteilen und deren Verpackungen ist darauf zu achten, dass etwa die Verpackungen vorab gereinigt werden.
  • Die Neuteile, verpackt oder unverpackt, sollten vorsorglich desinfiziert werden.